Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG 2021§ 124 Mitteilung an Staatsanwaltschaft oder Verwaltungsbehörde
Die Bundesnetzagentur teilt Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit begründen, der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde mit.