Gesetze / Telekommunikationsgesetz

TKG 2021

§ 124 Mitteilung an Staatsanwaltschaft oder Verwaltungsbehörde

Die Bundesnetzagentur teilt Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit begründen, der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde mit.

§ 123 § 125